AGB für Auftragsbilder

AGB für Auftragsbilder

Der einfachheitshalber wird im nachfolgenden Dokument der/die KäuferIn als Auftraggeber und die  Künstlerin als Auftragsnehmer bezeichnet.

 

Ablauf
Auftragsablauf in 5 kurzen Schritten:

Kontaktaufnahme wahlweise per Telefon oder E-Mail.
1 Motivauswahl und Festlegung der Einzelheiten. (Grösse, Farben, Technik, Preis etc.) als Vorgabe für den Werkvertrag.
2 Bei Unterzeichnung des Werkvertrags wird eine Anzahlung (1/3 des Kaufpreises) durch den Auftragsgeber fällig.
3 Die Anfertigung des Werkes durch den Auftragsnehmer erfolgt innert der vereinbarten Frist. Nach der Fertigstellung wird der Auftragsnehmer benachrichtigt.
4 Die Übergabe des Werkes an den Auftraggeber erfolgt nach der Bezahlung des Restbetrages.


Werkvertrag
Nach der Besprechung und Festlegung der Vorgaben erhält der Auftraggeber den Werkvertrag der von Ihm zur Auftragserteilung gegengezeichnet werden muss. Damit der Werkvertrag wirksam wird, ist er innert 30 Tagen nach Ausstellung durch den Auftraggeber zu unterzeichnen.

Anzahlung
Die Anzahlung (1/3 des Kaufpreises) dient zur Abdeckung des Materialaufwandes. Nach Zahlungseingang beginnt der Auftragsnehmer mit der Erstellung des Werkes. Das Werk bleibt bis zur Bezahlung des Restbetrages im Besitz des Auftragsnehmers.

Übergabe
Bei der Übernahme des Werkes durch den Auftraggeber wird der Restbetrag (2/3 des vereinbarten Kaufpreises) fällig. Der Auftraggeber hat nach der Benachrichtigung zur Fertigstellung des Werkes, 60 Tage Zeit das Werk zu übernehmen. Verfällt diese Frist wird dem Auftraggeber mittels Einschreiben eine Nachfrist von 30 Tagen eingeräumt.

Verfall der Übergabefrist
Kommt es innerhalb der 60 Tagen oder der Nachfrist von 30 Tagen zu keiner Übernahme des Werkes durch den Auftraggeber, verfällt die bereits geleistete Anzahlung und der Auftragsnehmer kann frei über das Werk verfügen.

Urheberechte
Die Urheberrechte für das Werk (Auftragsbild) bleiben beim Auftragsnehmer. Für die vom Auftraggeber bestellten Werke bestätigt der Auftraggeber, dass die von Ihm vorgegeben Motive (Vorlagen/Fotos) keine Urheber- und/oder Persönlichkeitsrechte verletzen. Sollten dennoch durch die vom Auftraggeber vorgegebenen Motive Urheber- oder Persönlichkeitsrechte verletzt werden, so übernimmt der Auftraggeber alle rechtlichen und finanziellen Folgen und stellt den Auftragsnehmer von jeglicher Haftung frei.

Gerichtsstand
Auf die sich aus dem Werkertrag ergebenden Streitigkeiten ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtstand ist CH-5600 Lenzburg.

 

DeinFreiraum – Dottikon AG   -    Gültigkeit: Ab Juli 2016.